strafrechtliche Ermittlungen in Frankreich

Verein HIOP als Nebenkläger zugelassen

Von Beginn an haben sich deutsche Familien als Parties Civiles (Nebenkläger) an dem Ermittlungsverfahren beteiligt, das vor dem Untersuchungsgerich in Paris Läuft und von der Richterin Zimmermann geführt wird.

Nachdem zahlreiche Familien den Verein HIOP www.hiop-af447. de gegründet haben, hat dieser Verein beantragt, als solcher auch als Partie Civile zugelassen zu werden. Dem hat die französische Justiz jetzt entsprochen.

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