Editorial

Nach wie vor ist Luftverkehr das sicherste Verkehrsmittel. Durch den technischen Fortschritt hat sich in den letzten Jahren die Sicherheit noch erhöht. Nach einer Statistik der IATA ist zwischen 2001 und 2010 die Anzahl von schweren Luftverkehrsunfällen um 42 % gesunken. Dabei sind schwere Verkehrsunfälle solche, bei denen das Flugzeug entweder zerstört oder erheblich beschädigt wurde.

Gleichwohl sind die wenigen Unfälle stets spektakulär. Diese führen zu einer umfangreichen Medienberichterstattung, in der es sehr schnell auch um Entschädigungsfragen geht. Mehr oder weniger selbst ernannte Experten äußern sich dann zu Fragen der Entschädigung und des internationalen Schadensrechts.

Diese sind - wie diese Internetseite zeigt - national und international genau geregelt. Auf Grund der Montrealer Konvention und der darauf aufbauenden EU-Verordnung haftet die Fluggesellschaft für den gesamten den Passagieren bzw. ihren Angehörigen eingetretenen Schaden.

Prof. Dr. v. Jeinsen von Göhmann Rechtsanwälte ist seit fast 30 Jahren mit diesem Rechtsgebiet vertraut und hat Angehörige in praktisch allen Fällen vertreten, in denen Deutsche unter den Opfern waren. Er betrachtet diese Vertretung ganzheitlich. Daher stehen für ihn neben Entschädigungsfragen auch solche der Ermittlung der Unfallursachen sowie der Vertretung der Familien als Nebenkläger in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Ganz wichtig ist ihm eine persönliche Betreuung der Familien in deren stets schwieriger persönlicher Situation. Dabei geht seine Hilfestellung teilweise weit über die anwaltliche Vertretung hinaus.