strafrechtliches Ermittlungsverfahren

ist in der entscheidenden Phase

Am 10. 07.2012 fand vor dem Untersuchungsgericht in Paris die zunächst letzte Informationsveranstaltung statt. Die deutschen Familien waren durch Prof. Dr .v. Jeinsen und Avocat Thibeault de Montbrial vertreten, einem prominenten französischen Kollegen, der sich in zahlrechen spektakulären Verfahren hervorgetan hat.

Der dabei vorgestellte Untersuchungsbericht der vom Gericht eingesetzen Experten unterscheidet sich signifikant von demjenigen, den die französichen Flungunfalluntersuchungsbehörde BEA zuvor vorgelegt hatte: während der BEA-Bericht praktisch ausschliesslich ein Fehlverhalten der Piloten für die Katastrophe verantwortlich macht, differenziert der Bericht der vom Gericht eingesetzten Experten: neben den Piloten sind danach auch diejenigen für den Unfall verantwortlich, die bei der Konstruktion der Software der Unglücksmaschine sowie für deren Wartung verantwortlich waren.

Genaue Einzelheiten können erst mitgeteilt werden, wenn die englische Übersetzung vorliegt. Das wird voraussichtlich im Oktober 2012 der Fall sein. Danach haben die  Familien die Gelegenheit, eigene weitere Beweisanträge zu stellen und ergänzende Gutachten zu verlangen. Zur Vorbereitung arbeitet Prof. Dr. v. Jeinsen mit Prof. Hüttig von der TU Berlin zusammen.

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