Ermittlungen der französischen Justiz

Familien wird Teilnahme angeboten

Mit Schreiben vom 15.07.2015 hat der Untersuchungsrichter des Gerichts (Tribunal de Grande Instance) Marseille die Familien aufgefordert, demjenigen Strafverfahren als Nebenkläger beizutreten, dass die französische Justiz derzeit noch „gegen Unbekannt“ nach der Katastrophe vom 24.03.2015 eröffnet hat.

Nach dem französischen Strafprozessrecht haben geschädigte Familien die Möglichkeit, sich bereits in einem Ermittlungsverfahren als Nebenkläger zu beteiligen. In Deutschland geht das erst nach der Anklageerhebung.

Nach einem solchen Beitritt in Frankreich können sie z. B. die Ermittlungsakten einsehen, an Anhörungsterminen teilnehmen, Beweisanträge stellen und ähnliche verfahrensdienliche Maßnahmen ergreifen.

Prof. Dr. v. Jeinsen vertritt in dem Strafverfahren in Paris, nach der Katastrophe Air France 447 vom 01.06.2009, zahlreiche deutsche Familien im Rahmen dieser Nebenklage. In Kooperation mit zahlreichen französischen Anwälten konnte so Einfluss auf den Ermittlungsverlauf und die bisherigen –zwischenergebnisse genommen werden. Beispielsweise sind in dem Verfahren AF 447 aufgrund der massiven Intervention der Nebenklägervertreter neue Gutachten angefordert worden.

Daher wird Prof. Dr. v. Jeinsen gemeinsam mit einem erfahrenen französischen Strafrechtsanwalt auch in dem Verfahren aus Anlass der Katastrophe vom 24.03.2015 deutsche Familien als Nebenkläger vertreten.

 

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