Persönliche Gegenstände

werden jetzt zurückgegeben (wenn gewünscht)

Soweit an der Unglücksstelle gefundene persönliche Gegenstände den Opfern eindeutig zugeordnet werden konnten, haben die Angehörigen jetzt das Angebot erhalten, diese Gegenstände in Empfang zu nehmen. Zahlreiche Familien machen davon Gebrauch.

Derzeit von der Überlassung ausgenommen sind allerdings solche Gegenstände (wie Kameras oder Handys), die evtl. als Beweismittel in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Betracht kommen und derart beschlagnahmt worden sind. Diese Gegenstände werden zu einem späteren Zeitpunkt herausgegeben.

Zurück