Schmerzensgeld

ein Zwischenergebnis ist erzielt

Bekanntlich hatten die Anwälte von Germanwings Ende Juni 2015 auf Basis des anwendbaren deutschen Rechts ein Angebot für die Schmerzensgeldzahlungen unterbreitet. Das Angebot belief sich auf Pauschalbeträge in Höhe von 25.000,00 EUR als ererbtes Schmerzensgeld für jedes Opfer sowie 10.000,00 EUR für bestimmte nächste Verwandte, bei denen ein eigener Gesundheitsschaden unterstellt wird. Die Anwälte von Germanwings begründeten dieses Angebot mit der deutschen Rechtslage, also damit, dass nach deutschem Recht höheres ererbtes Schmerzensgeld nicht durchsetzbar wäre. Wenn nächste Angehörige einen eigenen Gesundheitsschaden erlitten haben, ist Germanwings bereit, eine individuelle Prüfung der Ansprüche vorzunehmen, so dass die Pauschalzahlung insoweit nicht abschließend ist.

Dieses Angebot wurde von den Anwälten – soweit uns bekannt – teilweise akzeptiert, bisher aber überwiegend als zu gering abgelehnt.

Mittlerweile konnten Dr. Rainer Büsken – Vertreter von Germanwings – und Prof. Dr. v. Jeinsen – Anwalt einiger Familien – ein Zwischenergebnis derart erzielen, dass Germanwings diese Schmerzensgeldzahlungen an die Hinterbliebenen erbringt, ohne dass eine Abfindungsvereinbarung erforderlich ist.

Das bedeutet: Es besteht die Möglichkeit, einen höhere Schmerzensgeldansprüche auch nach Erhalt der angebotenen Schmerzensgeldzahlungen weiter zu verfolgen, ohne dass Mandanten von Prof. Dr. v. Jeinsen dadurch ein Nachteil entsteht.

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