Vorsicht hei Heissgetränken im Flugzeug

.... das gilt für Airlines und Passagiere!

Das Ausschenken von Heißgetränken auf Flugreisen kann gefährlich sein, wie ein von Prof. Dr. v. Jeinsen betreuter Fall gezeigt hat:

Eine junge Frau bekam während Turbulenzen eine Kanne fast kochend heißen Wassers unabsichtlich über ihren Körper geschüttet, als ein Steward eine Teekanne nicht halten konnte; aber auch den Service nicht eingestellt hatte, als es gefährlich wurde. Der Verschluss der Teekanne war nämlich so konstruiert, dass er einer derartigen Situation nicht gewachsen war. Die Kanne mit 1 1/2 l kochend heissen Wassers war bei dieser Airline nämlich nach oben offen, während andere Fluggesellschaften Kannen benutzen, die feste Deckel haben.

Prof. Dr. v. Jeinsen hat für die junge Frau Schadensersatz (Schmerzensgeld und Verdienstausfall) eingeklagt, die Parteien haben sich auf eine vergleichsweise Lösung verständigt. Als Ergebnis erhält die Klägerin einen nennenswerten Geldbetrag als Schadensersatz.

Wie Prof. Dr. v. Jeinsen bei der Vorbereitung des Prozesses feststellte, haben Fluggesellschaften durchaus unterschiedliche Heißwasser-Kannen: Bei einigen Gesellschaften sind die Kannen gegen Auslaufen geschützt, bei anderen nicht oder fast nicht.

Daher sollten alle Fluggesellschaften darauf achten, nur Gerät zu verwenden, das derartige Schäden vermeidet, die - buchstäblich gesprochen - auch einmal ins Auge gehen können.

Zurück