Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren in Frankreich
geht weiter, Informationsveranstaltung voraussichtlich im JuniNach der Katastrophe vom 24.03.2016 haben in Frankreich die BEA - staatliche Flugunfalluntersuchungsbehörde - sowie die Staatsanwaltschaft in Marseille ihre Ermittlungen aufgenommen. Die BEA beschäftigt sich entsprechend internationalen Abkommen mit dem Unfallhergang eher aus technischer Sicht und kommt am Ende zu einem Bericht ohne einen Schuldvorwurf, aber mich technischen Verbesserungsvorschlägen.
Hingegen handelt es sich bei den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen um solche nach der Schuldfrage und der persönlichen strafrechtlichen Verantwortung, Hier wird "der Schuldige" ermittelt, passiert also dasjenige, was manche durch eine angekündigte Klagerhebung in den USA erreichen möchten. Der Schwere der Katastrophe angemessen, werden die strafrechtlichen Ermittlungen von Richtern, den Juges d'Insruction, begleitet und geführt.
Prof. Dr. v. Jeinsen vertritt gemeinsam mit dem erfahrenen französichen Straf- und Opferanwalt Thibault de Montbrial seine deutschen Mandanten in dem französischen Ermittlungsverfahren. Ähnlich einem deutschen Nebenkläger haben in Frankreich daher diese Mandanten als "Parties Civiles" das Recht, über ihre Anwälte während der laufenden Ermittlungen informiert zu werden und eigene Beweisanträge zu stellen. Diese Zusammenarbeit wird in dem Ermittlungsverfahren aus Anlass der AF447 Katastrophe vom 01. Juni 2009 seither erfolgreich praktiziert.
Die Juges d'Instruction haben im Falle der Germanwings-Katastrophe den Nebenklagevertretern jetzt mitgeteilt, dass eine erste grosse Informationsveranstsltung für die Familien und ihre Anwälte geplant ist. Sie wird nach der derzeit stattfindenden Übersetzung umfangreicher deutscher Dokumente in die französische Sprache eventuell noch im Juni 2016 stattfinden.