Ein Vergleich

wurde erzielt

Im Juli 2014 verunglückte der Flug Malaysian Airlines MH17 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur. Die Maschine wurde über der Ukraine von einer Rakete getroffen, alle Passagiere und die Mitglieder der Besatzung kamen ums Leben.

Prof. Dr. v. Jeinsen hat gemeinsam mit einer malayischen Anwaltskanzlei eine Familie chinesischer Herkunft vertreten, die ihren 31-jährigem Sohn und Ehemann, Vater eines 3jährigen Kindes verloren hat. Das Opfer war ein exzellent ausgebildeter Ingenieur, der für seinen malayischen Arbeitgeber von einer Geschäftsreise nach Holland kam.

Im Zuge der Regulierung der Schadensersatzansprüche waren schwierige Fragen des Zusammenspiels des malayischen nationalen Rechts und der Montrealer Konvention zu beantworten. Erschwerend kam hinzu, dass die Fluggesellschaft, aufgrund der beiden unmittelbar aufeinanderfolgenden Katastrophen MH 370 und MH17, Insolvenz angemeldet hat.

Eine schnelle außergerichtliche Regulierung war vor diesem Hintergrund nicht möglich, vielmehr musste in Kuala Lumpur geklagt werden. In einer unmittelbar vor dem ersten Gerichtstermin angesetzten Mediationsverhandlung - unter dem Vorsitz des Richters, der über die MH370-Fälle zu entscheiden hat - konnte ein zufriedenstellender Vergleich in US$-Millionenhöhe erreicht werden.

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