Klage in Deutschland auch in 2. Instanz erfolglos

OLG Frankfurt entscheidet gegen Passagier

Zu der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt liegt jetzt die Berufungsentscheidung des OLG Frankfurt (Main) vor. Das OLG bestätigt darin die Auffassung der Vorinstanz, wonach derartige Erkrankungen keinen "Unfall" darstellen, mit der Konsequenz einer fehlenden Haftung der Fluggesellschaft sowohl nach nationalem wie auch nach internationalem Luftverkehrsrecht.

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