Schadensersatz

das Warschauer Abkommen geht nationalen Begrenzungen vor

Das amerikanische Schadensersatzrecht ist im Umbruch. Nicht zuletzt aufgrund der Anschläge des 11. September und der faktischen Unbezahlbarkeit werden allenthalben Haftungsobergrenzen diskutiert. Dies bezieht sich auf das ärztliche Haftpflichtrecht ebenso wie auf das generelle Deliktsrecht. In einigen Staaten sind bereits Gesetze eingeführt oder kurz vor der Einführung, die derartige Obergrenzen regeln. Der US District Court in Kalifornien hat zum Verhältnis dieses amerikanischen Schadensersatzrechts zu dem Warschauer Abkommen in dem Unfall Singapur Airlines Sq 006 vom 31.10.2000 eine wichtige Entscheidung getroffen: das Warschauer Abkommen - u. a. mit dem unbegrenzten Anspruch von Passagieren und deren Hinterbliebenen auf Schadensersatz - geht dem nationalen amerikanischen Recht mit (möglichen) Haftungsbegrenzungen vor.

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