neuere Entwicklungen

unterschiedliche Entscheidungen verschiedener Gerichte

Die Entwicklung der Rechtsprechung zu diesem Thema ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich. Während deutsche und englische Gerichte Schadensersatzansprüche mit der Begründung abgelehnt haben, eine tiefe Venenthrombose (DVT) wäre kein "Unfall" i.S. des Warschauer Abkommens, haben Gerichte in Australien und den Vereinigten Staaten mittlerweile Schadensersatzansprüche der Airlines bejaht. Ein US-amerikanisches Berufungsgericht hat eine derartige Erkrankung als "Unfall" anerkannt, und das australische Gericht hat die Fluggesellschaft auf Schadensersatz verpflichtet, weil sie nicht hinreichende Warnungen ausgesprochen hat.

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