Für Ausländer bleiben die Chancen schlecht

der Grundsatz Forum non Conveniens steht unverrückbar fest

In anderen Beiträgen zu dieser Datenbank ist darauf hingewiesen worden, dass die amerikanischen Gerichte höchst zurückhaltend damit sind, die Klagen ausländischer Familien gegen amerikanische Firmen aus Anlass eines Luftverkehrsunfalls zuzulassen. Der Grundsatz des amerikanischen Prozessrechts " Forum non Conveniens " baut hier praktisch unüberwindliche Schranken auf.

Es ist in den letzten Jahren mehrfache vergeblich versucht worden, gegen dieses Prinzip eine Lücke zu finden. Ein Beispiel ist der Zusammenstoß der Maschine Singapore Airlines SQ 006 auf dem Flughafen von Taipeh mit einer Baumaschine. Das Flugzeug fing Feuer, bevor sich alle Passagiere über die Notrutschen retten konnten. Abgesehen von Streitigkeiten mit der Airline haben amerikanische Anwälte versucht, den Flugzeughersteller Boeing und den Hersteller der Notrutschen Goodrich in den USA auf Schadensersatz zu verklagen. Ihr wichtigstes Argument war, dass ansonsten die Familien die Schwierigkeit hätten, unter einer Reihe ausländischer Gerichtsstände den richtigen auszuwählen. Während in einem Zwischenverfahren vor dem Berufungsgericht es zunächst danach aussah, als ob dieses Argument ziehen würde, sind die Familien damit zwischenzeitlich rechtskräftig gescheitert. Gleichfalls hatten Versuche amerikanischer Anwälte keinen Erfolg, amerikanische Leasinggesellschaften zu verklagen, die Flugzeuge an ausländische Fluggesellschaften verleast hatten und bei denen es dann im Ausland zu Unfällen gekommen war.

Es bleibt mithin bei dem Grundsatz, dass es praktisch nicht möglich ist, für ausländische Familien bei einem ausländischen Luftverkehrsunfall in den USA zu klagen. Versprechen, dies tun oder gar hohe amerikanische Schadensersatzbeträge geltend machen zu können, erscheinen unseriös.

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