Unfall im Vogtland abgewickelt

außergerichtliche Einigung erzielt

Nach Eingang der letzten Zahlungen konnte jetzt ein Verfahren um den Absturz einer Sportmaschine im Vogtland abgeschlossen werden, bei dem der Pilot und seine drei Passagiere schwer verletzt wurden.

Die Maschine war in der Startphase des Fluges abgestürzt. Der - von Dr. von Jeinsen vertretene - Pilot wurde von den mitfliegenden Passagieren auf Schmerzensgeld verklagt, desweiteren von den Kranken- und Rentenkassen, die erhebliche Leistungen an die Passagiere erbracht hatten. Dem Piloten selber wurde von der Haftpflichtversicherung der Maschine Versicherungsschutz mit dem Argument verweigert, sie wäre überladen gewesen. Dem hat Dr. von Jeinsen widersprochen und konnte mit guten Gründen auf ein technisches Versagen der Maschine verweisen.

Erfreulicherweise mussten die laufenden Prozesse nicht zu Ende geführt werden. In außergerichtlichen Verhandlungen konnte Dr. von Jeinsen einen Vergleich erreichen, bei dem die Haftpflichtversicherung Leistungen an die drei Passagiere und die Sozialversicherer erbrachte und diese dann im Gegenzug auf weitere Ansprüche gegenüber dem Piloten verzichteten. Was leider bleibt, sind vier Verletzte, von denen wenigsten drei auf Dauer unter den Folgen dieses bedauerlichen Unfalls leiden.

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