Schmerzensgeldprozeß in Köln

Verletzung durch Bordgerät - Unfall?

Vor dem Landgericht Köln führt Dr. von Jeinsen einen Verfahren für ein Ehepaar, das an einem Flug nach New York teilgenommen hatte: die Maschine hatte in der Business Class keine in die Sitze eingebauten Videorecorder an Bord, so dass das Kabinenpersonal den Passagieren tragbare Geräte zur Verfügung stellte. Eines dieser Geräte brannte auf Grund eines technischen Defektes auf, das in unmittelbarer Nähe sitzende und schlafende Ehepaar erlitt schwere Verletzungen der Atemwege. Deshalb verlangen sie Schmerzensgeld.

Die Fluggesellschaft hat sich vorgerichtlich damit verteidigt, dieser Unfall hätte keine luftfahrttypische Gefahr realisiert, und damit müsse sie nach dem Montrealer Übereinkommen auch nicht haften. Eine interessante Rechtsfrage, ob es einen Unterschied zwischen im Flugzeug fest eingebauten oder tragbaren Videogeräten gibt, die an Stelle dessen von der Fluggesellschaft zur Verfügung gestellte werden.

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