Harte Landung berechtigt nicht zum Schadensersatz

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Eine "harte Landung" ist nach Auffassung des Landgerichts Düsseldorf (22 S 240/07) kein Grund für die Passagiere, Schmerzensgeld zu verlangen. In dem entschiedenen Fall wurden die Passagiere durchgeschüttelt und durch hartes Bremsen erschreckt. Das Flugzeug kam - wenn auch unsanft - auf der Landebahn zum Stehen. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich dabei nicht um einen Unfall im Sinne des Montrealer Übereinkommens; vielmehr nur um ein "besonderes Ereignis", aufgrund dessen die Airline nicht haftet.

Eine wohl richtige Entscheidung: sicherlich ist der Schreck der Passagiere groß gewesen, aber unsanfte Flugbewegungen gibt es immer wieder, sie gehören typischerweise zu dem Risiko dazu, das die Teilnahme an einem Flug in sich birgt. Ob allerdings der Beinahe-Unfall der Lufthansa bei dem letzten Sturm in Hamburg genauso abgehandelt werden kann, mag bezweifelt werden.

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