Das System hat eine Delle bekommen

Erleichterte Möglichkeit, um über prozessuale Hürden hinwegzukommen

Am 19. April 2000 verunglückte der Flug Air Philippines Nr. 541 auf einem Inlandsflug in den Philippinen. Die 124 Passagiere sowie die Mitglieder der Besatzung kamen dabei ums Leben.

 

In einem darauf hin angestrengten Schadensersatzprozess in den USA ist es zu einem bedeutsamen Zwischenerfolg der Kläger bekommen, der dann zu einem sehr angemessenen Vergleich führte:

 

Bekanntlich weigern sich die amerikanischen Gerichte unter dem prozessualen Grundsatz "forum non conveniens" sehr häufig dagegen, im Ausland geschehene Unfälle vor den Gerichten im Inland zu verhandeln. Nach der mittlerweile als gefestigt anzusehenden Rechtsprechung ist es insbesondere ausländischen Klägern verwehrt, ihre Ansprüche in den USA - etwa wegen der dort höheren Schadensersatzbeträge und/oder der erleichterten Möglichkeit, Anwälte auf Erfolgs-Basis zu beschäftigen - durchzusetzen.

 

In dem Fall Air Philippines Nr. 541 hat einen Berufungsgericht  jetzt eine Ausnahme zugelassen und diese damit begründet, dass eine amerikanische Leasing-Firma  das vom Unfall betroffene alte Flugzeug an die philippinische Fluggesellschaft verleast hatte.

 

Aber Vorsicht: die Kläger dieses Verfahrens waren zumeist in den USA ansässig. Für ausländische Kläger ist es nach wie vor kaum möglich, amerikanische Gerichte anzurufen; auch in den Fällen, in denen eine amerikanische Leasing-Firma betroffen ist. Man muss prozessual schon geschickt taktieren, wie es die klagenden amerikanischen Anwälte in diesem Fall getan haben.

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