Eine weitere Delle:

doch Klagemöglichkeit in den USA??

In dem Bemühen, ausländische Kläger und ihre Ansprüche von den amerikanischen Gerichten fern zu halten (siehe Grundsatz forum non conveniens, ausführlich dargestellt) hat die amerikanische Justiz jetzt eine weitere Niederlage erhalten.

Ein französisches Berufung richtet hat es abgelehnt, einen auf Grund des vorgenannten Grundsatzes von den USA nach Frankreich verwiesenen Prozess (juristisch genauer: die Klageerhebung in Frankreich innerhalb einer von den amerikanischen Gerichten gesetzten Frist, nach deren Ablauf die Klage in den USA abgewiesen worden wäre) in Frankreich zu verhandeln.

Dem Fall zugrunde liegt eine Katastrophe vom 3. Januar 2004, als ein Flugzeug der Flash-Airlines in Ägypten ins Meer stürzte und 135 französische Staatsbürger starben.

Das französische Berufungsgericht stellte fest, dass nach keiner französischen gesetzlichen Bestimmung die Zuständigkeit der französischen Gerichtsbarkeit eröffnet sei.

Auf den ersten Blick eine weitere Niederlage für die Familien, in die danach weder in den USA noch in Frankreich vor den Gerichten (zunächst) erfolgreich waren; auf den zweiten aber ein Schritt in die richtige Richtung. Denn nun wird die amerikanische Justiz kaum ablehnen können, den Fall in den USA weiter zu verhandeln und zu entscheiden.

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