Punitive Damages

werden reduziert

Das amerikanische Schadensersatzrecht ist durch das Prinzip eines Schadensersatzes mit Strafcharakter (Punitive Damage) charakterisiert, der etwa von der Systematik her demjenigen entspricht, was Deutschland in § 46 a StGB (Täter-Opfer-Ausgleich) kennt: Ein Teil des Schadensersatzes soll bestrafende Wirkung haben, wobei in den USA davon bspw. auch gemeinnützige Organisationen profitieren.

 

Das deutsche internationale Privatrecht hat es bisher abgelehnt, dieses System der Strafzahlung anzuerkennen und amerikanische Urteile mit Punitive Damages in Deutschland für vollstreckbar zu erklären.

 

Die Punitive Damages, die bis zum dreifachen des ausgeurteilten Schadensersatzes gehen konnten, sind jetzt durch den US Supreme Court drastisch reduziert worden. Aus Anlass der Exxon-Valdez-Katastrophe aus dem Jahre 1989 hat der Supreme Court in diesem Sommer entschieden, dass die Punitive Damages nur max. so hoch sein dürfen, wie es der tatsächlich erlittene Schaden ist. Es gibt jetzt also eine Begrenzung auf max. 1:1 anstelle einer Möglichkeit, bis zum 1:3 zu gehen.

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