Andere Entwicklung in den USA

der erste Vergleich liegt vor

Während in Deutschland und England Kläger bisher keinen Erfolg hatten, zeichnet sich in den USA eine für die Betroffenen positive Lösung ab. Es laufen einige Gerichtsverfahren, in denen - anders als in Europa - Klagen nicht von vornherein mit der Begründung abgelehnt wurden, bei derartigen Thrombose-Erkrankungen handele es sich nicht um einen Unfall i. S. des Warschauer Abkommens. Darüber hinaus ist jetzt ein Fall gegen American Airlines verglichen worden, die Vergleichssumme ist allerdings vertraulich. Kontakt zu dem amerikanischen Anwalt kann hergestellt werden.

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