Angehörigenschmerzensgeld

In Deutschland ist keine Veränderung des Systems des Schadensersatzrechts in Sicht!

In Deutschland ist keine Veränderung des Systems des Schadensersatzrechts in Sicht. Das OLG Celle hat jüngst die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt, wonach Schmerzensgeld für den Verlust eines nahen Angehörigen nur ausnahmsweise und dann gezahlt wird, wenn die Angehörigen eine psychische Beeinträchtigung von echtem Krankheitswert erleiden (1 U 8/01). In dem entschiedenen Fall hatten Ärzte eine junge gesunde Frau bei der Geburt ihres zweiten Kindes sterben lassen, weil sie alle Anzeichen einer Entzündung verkannten, die tlw. sogar für einen medizinischen Laien sichtbar waren. Obwohl das Gericht einen groben Behandlungsfehler der Ärzte bejahte, wies es die Klage auch Angehörigen-Schmerzensgeld ab, weil bei dem Vater und den beiden Kindern keine gesundheitliche Beschädigung im Sinne der Rechtsprechung fehlten. In den USA hätte der gleiche Sachverhalt Schadensersatzzahlungen in Millionenhöhe ausgelöst.

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