Anwälte, pro bono

Nach Inkrafttreten des Gesetzes vom 25.09.2001 hat die ATLA (American Trial Lawyers Association) eine pro-bono-Initiative gestartet, nach der aus nationaler Solidarität die Familien kostenlos in dem Verfahren vor dem Special Master (s news-11.September) anwaltlich vertreten werden. Diese Initiative wird von den meisten Familien angenommen, jedoch haben ca 25% Anwälte auf Erfolgshonorar-Basis beauftragt; zumeist dann, wenn sich sich alternativ für eine gerichtliche Geltendmachung entschieden haben.

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