Beförderungsvertrag

was ist mit Gefälligkeitsflügen?
In der Rechtsprechung ist streitig, inwieweit eine unentgeltliche mitfliegende Person unter den Schutz von § 44 LuftverkehrsG fällt, ob er also Passagier in diesem Sinne ist oder es sich um einen Gefälligkeitsflug oder gar eine Zuordnung zu der Besatzung handelt. Das Oberlandesgericht Celle hat am 13.01.2003 entschieden, dass auch jemand, der kostenlos bei einer Vorführungsveranstaltung mitfliegt, Partner eines Beförderungsvertrages – mit der entsprechenden Haftung des Luftfrachtführers – ist.

Zurück