Bundestag diskutiert Gesetzesänderung

zu neurr Gewichtung von Luftverkehrssicherheit, ärztlicher Schweigepflicht und Datenschutz

Jetzt reagiert der Gesetzgeber auf die Germanwings-Katastrophe und das Problem des Persönlichkeitsschutzes, dessetwegen die psychischen Erkrankungen des Co-Piloten Andreas L wahrscheinlich seinen Vorgesetzten nicht vollständig bekannt waren (s. mein Betítrag unter "Standpunkte" vom 31.05.2015):

Für Piloten soll es strengere Drogen- und Alkoholkontrollen geben. Das neue Gesetz soll vorsehen, dass Fluggesellschaften untersuchen sollen, ob ein Pilot bei Dienstantritt unter dem Einfluss von „Medikamenten, Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen“ steht, wenn es einen entsprechenden Verdacht gibt. Daneben sind aber auch Zufallskontrollen geplant. Ferner soll auch eine flugmedizinische Datenbank eingerichtet werden. In dieser müssen künftig Einzelbefunde und abgebrochene Behandlungen der Piloten gespeichert werden – und zwar personalisiert.

Die aktuelle Bundestagsdrucksache finden Sie im Anhang.

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