Crossair-Absturz nach fast 7 Jahren juristisch aufgearbeitet

Vorstand wurde freigesprochen

Der Absturz der Crossair-Maschine bei Zürich vom November 2001 hat jetzt sein juristisches Ende gefunden. Bei der Katastrophe waren 24 der 33 Passagiere ums Leben gekommen. Die Regulierung der Schadensersatzansprüche ist schon seit einigen Jahren abgeschlossen, Dr. von Jeinsen hat dabei einige Familien vertreten, u.a. die der amerikanischen Popsängerin Melanie Thornton.

Im Mail 2008 hat die schweizerische Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den Vorstand der Fluggesellschaft versucht – und verloren. Es war das erste Mal, dass die Führungsebene einer Fluggesellschaft nach einer derartigen Tragödie kollektiv zur Verantwortung gezogen wurde.

Den Leitungskräften der Fluggesellschaft – unter anderem Andre Dose und Moritz Suter – war vorgeworfen worden, die Fluggesellschaft so schlecht organisiert zu haben, dass deshalb der Unfall unvermeidlich war. Jedoch hat ein schweizerisches Bundesgericht die Angeklagten jetzt frei gesprochen.

Die Anklageschrift stellen wir Ihnen zur Verfügung und erbitten dazu eine Email an ulrich.von.jeinsen@goehmann.de .

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