Das Ermittlungsverfahren in Frankreich

läuft mit deutscher Beteiligung

Bekanntlich läuft in Marseille ein Ermittlungsverfahren, um die Ursachen der Katastrophe aufzuklären und, soweit noch möglich, die Schuldigen anzuklagen. Die Familien sind eingeladen worden, sich an diesem Verfahren zu beteiligen.

Wie das deutsche Strafprozessrecht kennt auch das französische das Institut der Nebenklage: betroffene Opfer, und dazu gehören auch Angehörige, können sich an dem Verfahren beteiligen. Der Unterschied ist nur, dass in Frankreich dies bereits während des Ermittlungsverfahrens möglich ist; in Deutschland hingegen erst nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, also dann, wenn das Hauptverfahren beginnt.

Das französische Recht kennt dann noch die Möglichkeit eines Anschlussverfahrens. Darin werden im Rahmen des Strafverfahrens zivilrechtliche Schadensersatzfragen geklärt und Entschädigungen festgesetzt. Das ist so ähnlich wie das Adhäsionsverfahren nach deutschem Recht, wird aber in Frankreich sehr viel intensiver angewandt. In Luftverkehrsunfällen ist davon aber abzuraten, weil das gefährlich ist. Erfahrungsgemäß dauern die Ermittlungen in Frankreich wesentlich länger als die zwei Jahre, nach denen die Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach dem Montrealer Abkommen eintritt. Bei der Concorde-Katastrophe hat das Strafverfahren 10 Jahre nach dem Unfall begonnen.

Niemand sollte riskieren, seine Ansprüche mit dem Einwand der Verjährung bzw. unter Hinweis auf den Ablauf einer Ausschlussfrist zu verlieren. Ebensowenig sollte riskiert werden, in letzter Minute, zur Unterbrechung der Verjährung, eine Klage einzureichen, nachdem die zweijährige Möglichkeit zu Verhandlungen mit der Gegenseite nicht genutzt wurde.

Professor Dr. v. Jeinsen vertritt gemeinsam mit dem bekannten französischen Strafrechtler und Opfervertreter Thibault de Montbrial http://www.thibaultdemontbrial.fr/ die Interessen der deutschen Familien und ihres Verbandes HIOP www.hiop-af447.de  in dem Ermittlungsverfahren, das die französischen Behörden nach dem Absturz Air France 447 Rio-Paris am 01.06.2009 begonnen haben. Gemeinsam mit den Anwälten der anderen Familien wurden Anhörungen vor dem Untersuchungsgericht in Paris durchgeführt und konnten die Familien Beweisanträge stellen, denen das Untersuchungsgericht auch nachgekommen ist: während die ersten Gutachten die Schuld der Katastrophe ausschließlich bei den Piloten sahen, haben neue, auf Initiative der Familien erstellte Gutachten ergeben, dass im Bereich der Überwachung und des Trainings vor der Katastrophe vom 01.06.2009 schwere Fehler gemacht wurden. Das Ermittlungsverfahren dauert noch an.

Gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt de Montbrial vertritt die Prof. Dr. v. Jeinsen jetzt auch die Interessen deutscher Familien bei der staatsanwaltschaftlichen Aufklärung aus Anlass der Germanwings-Katastrophe. Ziel dieser Tätigkeit ist, die strafrechtlich Verantwortlichen zu ermitteln. Daher wird sich die Tätigkeit in erster Linie auf das System der Lufthansa beziehen, die medizinische Untersuchung, Überwachung und den dann erfolgenden Einsatz der Piloten betreffend. Es ist beabsichtigt, hier genauso aktiv vorzugehen, die Akten einzusehen und gegebenenfalls eigene Beweisanträge zu stellen, wie das in der Angelegenheit AF447 geschieht.

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