Die rechtlichen Grundlagen der Haftung von Germanwings

die relevanten Bestimmungen betreffen sowohl das nationale wie das internationale Recht

 Es entstehen immer wieder Missverständnisse darüber, auf der Grundlage welcher Bestimmungen die unbeschränkte Haftung von Germanwings besteht. Daher haben wir sie im Anhang einmal im Zusammenhang wiedergegeben. Das mag manchem etwas nüchtern erscheinen, erscheint zwecks Aufklärung aber nötig, Denn die Systematik scheint nicht einmal allen Juristen geläufig zu sein.

Es handelt sich um eine Paragraphen- bzw. Artikelkette, die bei einer Europäischen Verordnung beginnt und über das Montrealer Übereinkómmen bei den Vorschriften des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs enden.

Nicht deutlich genug kann hervorgehoben werden, dass die im Montrealer Abkommen genannte 113.100 Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds (etwa 147.000 €) nicht eine Summe ist, die ohne Wenn und Aber für jeden Passagier ausgezahlt wird. Das wird immer wieder falsch verstanden oder falsch erklärt. Für Schäden jenseits dieser Summe kann die Fluggesellschaft nur einen Entlastungsbeweis führen. Das erscheint kaum denkbar. Fazit: entschädigt wird der von den Familien nachzuweisende Schaden.

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