Forum Non Conveniens

die Anwendung dieser Doktrin ist zweifelhaft

Bekanntlich sind amerikanische Gerichte sehr zurückhaltend, ausländische Fälle vor ihren Gerichten anzunehmen und zu verhandeln. Die Gerichte stützen sich dabei auf den Grundsatz Forum Non Conveniens, nachdem ein Rechtsfall besondere Beziehungen zu den Vereinigsten Staaten haben muss, um vor amerikanischen Gerichten verhandelt zu werden. Verneinen amerikanische Gerichte derartige besondere Beziehungspunkte, lehnen sie ihre Zuständigkeit ab und fordern die Klagepartei auf, innerhalb einer gesetzten Frist (zumeist 120 Tage) vor einem ausländischen Gericht zu klagen. Versäumen diese Parteien diese Klagefrist, haben sie damit auch das Verfahren in den USA verloren.

In dem Fall Caribbean Airways Flight 708 (Unfall vom 16.08.2005) ist das so zunächst geschehen. Eine Gruppe von Angehörigen von 101 Opfern hat eine Klage in Miami erhoben und sich dabei auf die Montrealer Konvention gestützt, wonach die Fluggesellschaft am Ort ihres Sitzes verklagt werden kann. Der Miami District Court hat - unter Anwendung der Grundsätze Forum Non Conveniens - die Annahme des Verfahrens verweigert, und daraufhin waren die Familen gezwungen, Klage in Frankreich zu erheben. Am 07.12.2007 hat der oberste französische Gerichtshof eine Entscheidung verkündet, in der er diese Praktiken aus den USA ablehnt. Das französische Gericht hat entschieden, dass es nicht zuständige ist, wenn - entsprechend den Regeln der Montrealer Konvention - ein Gerichtsverfahren am Sitz des Luftfrachtführers begonnen wird.

Das französische Gericht hat daraufhin das Verfahren nun wieder in die USA zurückverwiesen. Der District Court in Miami hat nun also erneut über seine Zuständigkeit zu entscheiden und muss diese wahrscheinlich bejahen, weil feststeht, dass kein Gerichtsstand in Frankreich besteht.

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