Klage in den USA?

- bisher erfolglos
Amerikanische Anwälte hatten versucht, für amerikanische Angehörige der Katastrophen einen Prozess in den USA zu führen. Dies ist von dem Richter Breyer in seiner Entscheidung vom 04.10.2010 abgelehnt worden. Der Richter kam zu dem Ergebnis, dass es angesichts des amerikanischen Prozessgrundsatzes "Forum Non Conveniens " keinen Grund dafür gibt, in diesem Fall - der keinen Bezug zu den Vereinigten Staaten hat - vor amerikanischen Gerichten zu klagen. Inwieweit gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt wurde, ist nicht bekannt.

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