Klagen in den USA?

Erfolgsaussichten eher zweifelhaft

hier noch einmal ein Kommentar zu dem Thema von kompetenter, dritter Seite; also nicht von jemandem, der im "Verdacht" steht, absichtlich so zu schreiben. Auch dem ist nichts hinzuzufügen.

Bleibt zu hoffen, dass derartige Versuche die Entschädigungen der Familien weder verzögern noch über die Gebührenfrage verteuern. In den USA sind, anders als in Deutschland, Erfolgshonorare generell zulässige. Diese werden aber, anders als die deutschen RVG-Gebühren, mit Sicherheit nicht von der Allianz als Teil des Schadensersatzes übernommen.

Gründe, weshalb nach der Ausnahmevorschrift des § 4a RVG auch in Deutschland Erfolgshonorare erlaubt sein sollten, sind nicht ersichtlich.

 

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