Schadensersatzklage in Deutschland

versucht aber abgewiesen

Nachdem die amerikanischen Gerichte ein Verfahren gegen die Flugschule unter dem Gesichtspunkt forum non conveniens nicht angenommen hatten, haben einige Familien eine Klage in Deutschland, vor dem Landgericht Essen, eingereicht. Ein Teil der Ansprüche wurde abgetrennt und an das Landgericht Frankfurt verwiesen.

Wie den Medien bereits zu entnehmen war, ist die Klage durch das LG Essen am 01.07.2020 abgewiesen worden. Mittlerweile ist das Urteil veröffentlicht, das hier aufgerufen werden kann. Das Landgericht Essen hat entschieden, dass die Familien unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Schadensersatzansprüche gegen die Flugschule geltend machen können. Das Gericht findet darüber hinaus auch einige deutliche Worte in Richtung der die Familien vertretenden Anwälte, deren Vortrag „ins Blaue hinein“ bzw. nicht substantiiert gewesen sein soll.

Für die betroffenen Familien ist das sehr bedauerlich; noch bedauerlicher aber, dass sie Versprechungen geglaubt haben, die nicht erfüllt wurden, weil sie nicht erfüllt werden konnten.

Bekanntlich war der „Gang in die USA“ mit hohen Schadensersatzbeträgen empfohlen worden, die dort angeblich vor Gericht erreicht werden können. Jedem Erfahrenen musste aber klar gewesen sein, dass amerikanische Gerichte ein solches Verfahren überhaupt nicht annehmen sondern die Klage abweisen, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist Klage Deutschland erhoben würde.

Eine Klage Deutschland war aber nur nach deutschen Schadensrecht möglich, Art. 4 Abs. 2 Rom II-VO. Und damit waren die Schadensbeträge weit weg von demjenigen, was amerikanische Gerichte für amerikanische Staatsbürger in Fällen aus urteilen mögen, in denen sie über einen Fall entscheiden – und was versprochen wurde.

Aber nicht einmal diese Ansprüche nach deutschen Schadensrecht konnten die Kläger in Deutschland erreichen, weil das Landgericht Essen eine Rechtsgrundlage dafür verneint hat, die eigentlich auch jedem Erfahrenen auch hätte klar sein müssen.

Man mag gespannt sein, ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt oder wie eventuell versucht wird, jetzt von den amerikanischen Gerichten weiterzumachen.

Im Falle Caribbean Airways Flight 708 hat der Versuch mit einem Desaster geendet, was auch allgemein bekannt war..

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