... und auf einmal sind sie .....

.... nicht einmal mehr verantwortlich ....

Angesichts des drohenden Ablaufs der Ausschlussfrist (24.03.2017) wird von gewissen Anwälten in Nordhrein-Westfalen nun der mehr oder weniger geordnete Rückzug versucht: nicht nur kein Wort mehr von den falschen Versprechungen.

Die Familien seien es, die höhere Schäden als die bisher (tlw. freiwillig) gezahlten Beträge beweisen müssten. Ultimativ werden die Familien zur Vorlage von medizinischen Gutachten aufgefordert, von denen jetzt, nach 1 1/2jährigen Mandaten, offenbar erstmals die Rede ist. Gelänge den Familien die fristgerechte Vorlage von Gutachten oder anderen Schadensnachweisen (etwa: der Leidenszeit der Passagiere)  nicht, sehe man schwarz in Bezug auf die gerichtliche Durchsetzung weiterer Zahlungen. Und dieser Schritt  würde erstmal Kostenvorschüsse bedeuten.

Kein Wort des Bedauerns, kein Mitgefühl mit den Familien, die engste Angehörige auf so tragische Weise verloren haben. Ken Wort der Entschuldigung für nicht eingelöste Versprechen. Nicht einmal mehr ein Hinweis darauf, man würde versuchen, im Wege der Verständigung zu einem guten Ende zu kommen; wenn dieses auch weit weg von dem liegen würde, mit dem man 2015 um Mandanten geworben hat.

Nur der ernüchternde Versuch, jetzt mit einigermassen heiler Haut aus dem Dilemma herauszukommen, das man mit falschen Versprechungen und mangelhafter Betreuung angerichtet hat (ich habe meine Gutachten rechtzeitig in Aufttrag gegeben und schon vor Wochen eingereicht).

Und der Versuch, das für sich selbst mit zweifelhaften Honorarforderungen an die Familien (jetzt, wo die Famiien ganz andere Gedanken haben als ihren unfähigen Anwalt zu bezahlen !!!) noch günstig zu gestalten.

 

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