Anwälte prüfen Klagen gegen Lufthansa in den USA

Das ist Effekthascherei auf unterem juristischen und ethischen Niveau

...... warum wohl? Die Anwälte prüfen.... sie sollten wissen, bevor sie so etwas publizieren lassen.

Gerade ein amerikanischer Anwalt sollte den Grundsatz forum non conveniens kennen; zumal in einem Fall, in den er selbst eingeschaltet war. In AF 447 haben die amerikanischen Gerichte sogar eine Klage eines Falles nicht angenommen, bei der die Opfer in den USA ansässig waren: kein Bezug zu dem US-amerikanischen Rechtskreis, wenn (1) das in Europa gebaute Flugzeug (2) einer französischen Airline (3) mit Start- und Zielpunkt ausserhalb der USA abstürzt und (4) in den  Ländern, in denen die Montreal Convention Gerichtstände eröffnet, taugliche Gerichte existieren.

Wo ist hier der Unterschied? Die zufälligerweise teilweise Ausbildung des deutschen Piloten einer deutschen Airline in Arizona? Soll ernsthaft behauptet werden, Piloten der Lufthansa würden durch die Ausbildung in den USA psychisch krank und das könnten nur amerikanische Gerichte beurteilen?

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