das heutige Hearing vor den Untersuchungsrichterinnen

war nicht sehr informativ, aber trozudem wichtig

Einerseits konnten die Richterinnen nicht viel mehr berichten, als was sie bisher zur Organisation der Ermittlungen tun konnten. Ergebnisse konnten sienkaum präsentieren. Das liegt wohl auch daran, dass die deutschen Behörden bei den Rechtshileersuchen nicht sehr kooperativ zu sein scheinen: sie haben den französischen Ermittlungsbehörden nicht weitergeleitet, was sie aus den USA erhalten haben. Darüber waren die drei Richterinnen etwas frustriert. Aber jetzt ist ein Rechtshilfeersuchen von Frankrteich in die USA auf dem Weg. 

Interessant waren die Ausführungen der Richterinnen zum französischen Unternehmensstrafrecht. Das geht sehr viel weiter als in Deutschland, wo nur natürliche Personen, nicht aber juristische, zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden können.

Merkwürdig war nur, dass ein Kollege, der seinen Mandanten eine Klage in den USA empfohlen hat, "um die Wahrheit ans Licht zu bringen", in Paris anwesend war und aktiv Fragen zu den weiteren Ermittlunge stellte. Das stand zuvor sogar in den Medien. 

Ich frage mich, ob das nicht ein prozessuales Eigentor war: wie kann man bei diesen amerikanischen prozessualen Hürden in Frankreich aktiv an demjenigen teilnehmen, das man in den USA einklagen will? Alle Antworten zum Unfallhergang und der Verantwortlichkeit wird die französische Justiz geben. Daher dürften amerikanische Richter interessiert zur Kenntnis nehmen, das dieser Kollege in Frankreich dasjenige freiwillg bekommt, wss er in den USA einklagt.

 

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