Arbeitsmethodik

Die Abwicklung internationaler Großschäden erfordert spezielle Kenntnisse im nationalen und internationalen Recht , Möglichkeiten der technischen Aufklärung eines Unfalls sowie Erfahrungen in der logistischen Abwicklung.

Grundsätzliche Fragestellungen
Zu den relevanten Rechtsfragen gehören in erster Linie die Internationalen Verträge zur Regelung des Flugreiseverkehrs einschließlich der Haftung der beteiligten Unternehmen. Dazu gehören etwa das

- Warschauer Abkommen von 1927 mit seinen Zusatzabkommen
- IATA Intercarrier Agreement - Abkommen von Montreal 1999.

Wichtig sind darüber hinaus stets Fragen des Internationalen Privatrechts – das in jedem Land entscheidet, welches Recht über das im eigentlichen Sinne internationale hinaus zur Beurteilung eines Sachverhalts heranzuziehen ist.

Beispiele: Wird ein Deutscher durch ein in den USA hergestelltes Produkt geschädigt, sind Grundsatzfragen der Hersteller-Haftung nach dem Recht des amerikanischen Bundesstaates zu beurteilen; bei Unfällen im Ausland gilt grundsätzlich des Recht desjenigen Staates, in dem der Unfall passierte.

Die internationalen Privatrechte der einzelnen Länder sind jedoch nicht gleich und schon gar nicht koordiniert. Sie beantworten darüber hinaus ein und dieselbe Frage – etwa aus soziologischen, historischen oder religiösen Gründen – völlig unterschiedlich. Daher ist für die rechtliche Beurteilung eines Falles oft die Frage entscheidend, wie die verschiedenen Rechte zusammenspielen. Dies bezieht sich insbesondere auf den Kreis anspruchsberechtigter Personen und die Höhe des Schadensersatzes.

Beispiele: das Recht der Bundesrepublik Deutschland akzeptiert in den seltensten Fällen Schmerzensgeld wegen des Verlustes eines nahen Angehörigen, in den USA hingegen sind Zahlungen zumeist sehr hoch, ist der Kreis der geschützten Personen jedoch beschränkt. In Frankreich wiederum ist ein weiter Kreis der Verwandten anspruchsberechtigt, die ausgeurteilten Summen sind aber relativ gering.

Aus diesem Grunde ist die seriöse Beantwortung der Frage vieler Betroffener nach der Höhe zu erwartender Zahlungen erst nach einer genauen rechtlichen Analyse möglich.

Beweislast
Das 1999 geschlossene Montrealer Übereinkommen – und in dessen Folge das deutsche nationale Luftverkehrsrecht – kennen eine Beweislastumkehr.

Zuvor, während der Geltung des Warschauer Abkommens, mussten die Angehörigen von Opfern praktisch grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz beweisen, wenn sie Schadensersatzansprüche jenseits eines Minimalbetrages (ca. 25.000,00 EUR) durchsetzen wollten. Nunmehr regelt Art. 21 des Montrealer Übereinkommens, dass Luftfahrtunternehmen grundsätzlich in voller Höhe haften, es sei denn, sie können beweisen, dass sie für den Schaden unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt verantwortlich sind. Das ist seitens der Luftverkehrsgesellschaften bzw. deren Versicherern in den letzten Jahren kaum auch nur versucht worden.

Gleichwohl besteht in vielen Ländern die Problematik weiter, wonach derjenige, der Schadensersatz beansprucht, Unfallursache und –hergang und damit die Verantwortlichkeit des Anspruchsgegners zu beweisen haben. Gerade in Drittländern ist das Montrealer Übereinkommen entweder nicht ratifiziert oder ist das nationale Verkehrsrecht nicht dementsprechend angepasst worden. Deshalb ist es so gefährlich, in einem Drittland nationale Tickets zu buchen. Aber auch die im Prinzip unbeschränkte Haftung nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem deutschen nationalen Luftverkehrsrechte bedeuten nicht, dass in einem Schadensfall unbegrenzt hohe Beträge – oder auch die in Artikel 21 Montrealer Übereinkomme genannten 100.000 Sonderziehungsrechte stets gezahlt werden. Zur Schadenshöhe ist der Anspruchsteller stets beweispflichtig.
Begleitende Rechtsfragen
Sehr häufig tauchen neben diesen Fragen individuelle Probleme bei den von einem Schicksalsschlag betroffenen Familien auf, etwa aus den Bereichen von

- strafrechtliche Verantwortlichkeit
- Erbrecht
- Steuerrecht
- Unternehmens- und Gesellschaftsrecht.

Prof. Dr. von Jeinsen ist im Bereich des Erbrechts besonders tätig. In einer Erhebung des FOCUS wurde er als einer der Spezialisten auf diesem Gebiet für Niedersachsen benannt.

Leistungsangebot
Es versteht sich von selbst, daß derart komplexe Sachverhalte ein eingespieltes Team von Anwälten erfordern. In den meisten Fällen sind darüber hinaus Familien verschiedenster Nationalität betroffen, in deren Ländern die hier interessierenden Fragen unterschiedlich beantwortet werden.

Prof. Dr. von Jeinsen verfügt über eine nunmehr 14jährige Erfahrung in der Beantwortung dieser Fragen. Er betreut derartige Fälle stets als verantwortlicher Partner, ergänzt durch Spezialisten der Kanzlei auf anderen Gebieten.

Die Kanzlei Göhmann bietet rechtlichen Rat in den Sprachen Englisch, Französich, Spanisch, Italienisch und Schwedisch an.

Die Kanzlei ist Mitglied des Internationalen Anwaltsnetzwerks » Globalaw, in der 106 Kanzleien aus 80 Ländern mit 4500 Anwälten zusammengeschlossen sind. Aufgrund der eingespielten Kooperation ist die Zuarbeit hinsichtlich der Rechtsfragen anderer Länder durch kundige Kontaktpersonen gewährleistet.

Darüber hinaus bestehen langjährige Kooperationserfahrungen mit internationalen und speziell nordamerikanischen Kanzleien, die seit Jahrzehnten auf die Abwicklung internationaler Großschäden spezialisiert sind und insbesondere über erfahrene technische Berater verfügen.

Die Zusammenarbeit mit diesen Kollegen hat sich insbesondere bei

- der Klärung der technischen Fragen, die die Verantwortlichkeit und damit die Haftung für einen Unfall betreffen sowie
- der gemeinsamen Vertretung einer großen Gruppe von Geschädigten in Vergleichsverhandlungen und vor Gericht bewährt.

Zusammenarbeit mit anderen Anwälten
Häufig werden derartige Fälle von den Familien zunächst an Kollegen herangetragen, die mit die Abwicklung internationaler Schadensereignisse keine besonderen Erfahrungen haben, und häufig bitten diese dann Spezialisten um Hilfe und Kooperation. Diese Art der Zusammenarbeit wird von uns ausdrücklich begrüßt und ist in den vergangenen Jahren auf vertrauensvoller Basis häufig erfolgreich praktiziert worden.