Haftung Reiseveranstalter

Die folgende Darstellung soll nur einen Überblick geben und kann eine genaue Prüfung der Sach- und Rechtsfragen im Einzelfall nicht ersetzen.

Neben spezifischen luftverkehrsrechtlichen Regelungen haftet der Reiseveranstalter
das ist dasjenige Unternehmen, das „im Paket“ Transport zum Zielort, dortige Unterbringung und Rücktransport gegen Entgelt verspricht, nach den allgemeinen Regeln des BGB auf Minderung des Reisepreises bzw. Schadensersatz,

Ausschlussfristen, Verjährung:

Achtung: gegenüber dem Reiseveranstalter sind die Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Reisebeendigung geltend zu machen, sonst verfallen sie.
Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter verjähren darüber hinaus 2 Jahre nach dem vorgesehenen Beendigungs-Datum.